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Windenschlepp auf dem Flugplatz Wernges

RDG Poppenhausen e. V. / Aeroclub Lauterbach e. V.

Piloten- und Besucherinformation / Hinweise zum Flugbetrieb!

Anmeldung:

  • Piloten melden sich beim Startleiter an!
  • Die „Pilotenerklärung für Gleitschirm-Windenschleppbetrieb beim RDG Poppenhausen e. V. mit Haftungsbeschränkung“ muss vor dem ersten Start schriftlich anerkannt werden.

Schleppgebühren Lauterbach-Wernges

Ab sofort gelten für den Windenschlepp auf dem Flugplatz Lauterbach-Wernges folgende Gebühren:

LeistungPreis
Gastpiloten
Tagesgebühr10 €
Solo-Schlepp5 €
Mitglieder des RDG e.V.
Tagesgebührentfällt
Solo-Schlepp3 €
gültig ab Januar 2024

Bitte bezahlt die Gebühren am Ende des Schlepptags in bar beim Startleiter.

Flugbetrieb:

  • Kenntnisnahme und Beachtung der Pilotenhinweise für den Gleitschirm-Windenschleppbetrieb des RDG e. V., sowie der Flugplatz-Betriebsordnung.
  • Ordnung und Disziplin auf dem Startplatz. Alle Piloten übernehmen Aufgaben (Startleiter, Seilrückholung mit Quad -nach Einweisung-)
  • Übernahme der Funktion Startleiter nach Einweisung. Kommunikationsbereitschaft mit dem Flugleiter des Flugplatzes gewährleisten!
  • Fliegen nur mit Funk (hörbereit! PMR / Kanal ) > ggf. Flarm einschalten
  • Vor dem Start: Partner-Check!
  • Landung auf der Start- und Landebahn unbedingt vermeiden! Zugewiesene Landeflächen benutzen. Bei Außenlandungen Wiese oder Felder auf dem kürzesten Weg verlassen! Flurschäden vermeiden. Schirm außerhalb zusammenlegen!
  • Naturschutz! Betreten und Befahren der Wiesen auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren! Wege benutzen!
  • Alle Fahrzeuge fahren im Flugplatzbereich in Schrittgeschwindigkeit und auf den angrenzenden Wirtschaftswegen und auf der Schleppstrecke nicht schneller als 25 km/h (private Fahrzeuge und Quad)
  • Das Queren der Start- und Landebahn ist untersagt – Zufahrtswege nutzen
  • Vorsicht in der Halle! Rangieren der Fahrzeuge in der Halle nur unter Beteiligung und Aufsicht durch einen Verantwortlichen des RDG e. V.
  • Parken geordnet auf der Wiese rechts der Zufahrt oder entlang der Zufahrtsstraße.
  • Aufenthaltsraum/Flugleiterraum bitte sauber halten - Rauchverbot in allen Gebäuden!
  • Eingeschaltete elektrische Geräte und Licht bitte wieder ausschalten.
  • Inbetriebnahme von elektrischen Geräten nur nach Rücksprache mit einem Vertreter des ACL oder einem Verantwortlichen des RDG e. V.
  • Toiletten befinden sich im Container, Schlüssel beim Flugleiter. Bitte sauber halten!
  • Ordnung halten, Müll vermeiden, > eigenen, selbst verursachten Müll bitte wieder mitnehmen!
  • Keine Nahrungsmittel im Getränkekühlschrank lagern!
  • Unfälle und Beschädigungen werden der Flugleitung oder der Startleitung gemeldet
  • Anordnungen des Flugleiters und des Startleiters bei „Mischflugbetrieb“ beachten!
  • Am Ende des Flugbetriebs helfen alle mit, um die Schleppstrecke abzurüsten.

! Achtet ständig auf startende und landende Luftfahrzeuge !

Flugplatz Wernges - Schleppstrecke

Hinweise für Pilotinnen und Piloten zum Gleitschirm-Windenschleppbetrieb des RDG Poppenhausen

  1. Piloten und Pilotinnen dürfen nur am Windenschleppbetrieb teilnehmen, wenn sie die „Pilotenerklärung für Gleitschirm-Windenschleppbetrieb beim RDG Poppenhausen e. V. mit Haftungsbeschränkung“ schriftlich anerkannt haben.
  2. Piloten und Pilotinnen haben ihre komplette Gleitschirmausrüstung in einem lufttüchtigen Zustand zu halten. Das Fluggerät muss ordnungsgemäß zugelassen sein und eine gültige Nachprüfung entsprechend der vom Hersteller des Gerätes festgelegten Nachprüfungsfristen aufweisen.
  3. Die Betriebsgrenzen des Fluggerätes sind einzuhalten.
  4. Der Gerätehalter/die Gerätehalterin muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  5. Die Start- und Landeplätze bestehen aus naturbelassenen Wiesen. Es besteht die Möglichkeit von Unebenheiten und Löchern. Piloten und Pilotinnen sind für die Kontrolle des Start- und Landebereichs sowie der Schleppstrecke selbst verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die Laufstrecke zum Starten.
  6. Die Kontrolle des Vorseils vor dem Windenschleppbetrieb obliegt allein den Piloten und Pilotinnen.
  7. Unmittelbar vor dem Start sind Piloten und Pilotinnen zur Durchführung eines 5-Punkte-Startchecks verpflichtet. Der 5-Punkte-Startcheck beinhaltet die Kontrollpunkte Pilot, Leinen, Kappe, Luftraum und Wind.
  8. Insbesondere haben die Pilotinnen und Piloten sicherzustellen, dass alle Gurte des Gurtzeugs ordnungsgemäß geschlossen sind, das Fluggerät sowie die Schleppklinke ordnungsgemäß am Gurtzeug eingehängt sind und das Schleppseil ordnungsgemäß an der Schleppklinke eingehängt ist. Sollte der Start nicht im unmittelbaren Anschluss erfolgen oder sollte es zu einem Startabbruch gekommen sein, ist der gesamte 5-Punkte-Startcheck zu wiederholen.
  9. Piloten und Pilotinnen entscheiden über den Zeitpunkt des Startkommandos zum Schleppbeginn eigenständig und eigenverantwortlich. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Piloten und Pilotinnen die Wetterlage und die Windverhältnisse einzuschätzen.
  10. Piloten und Pilotinnen haben den Anweisungen des Startleiters beim Windenschleppbetrieb unbedingt Folge zu leisten.
  11. Der Startleiter ist nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Punkte 1 bis 3 vorliegen.
    Der Startleiter ist ebenfalls nicht zuständig für die in den Punkten 4 bis 6 aufgeführten Kontrollen.
  12. Der RDG Poppenhausen e. V. haftet nicht für Unfälle von Piloten oder Pilotinnen, die dadurch entstehen, dass Piloten oder Pilotinnen die Punkte 1 bis 7 missachten.
  13. Weiterhin haftet der RDG Poppenhausen e. V. nicht für Unfälle die durch falsche Pilotenreaktionen, oder sonstige Pilotenfehler von Piloten oder Pilotinnen beim Schleppbetrieb entstehen.

Poppenhausen, April 2023

Wasserkuppe/Rhön

RDG Poppenhausen e.V.

Postanschrift:
Postfach 4
36161 Poppenhausen (Wasserkuppe)

Vereinsheim:
Wasserkuppe 950
36129 Gersfeld

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