Aufnahmegebühr
Bei der Aufnahme in den RDG ist eine Aufnahmegebühr fällig, die zusammen mit dem ersten Beitrag erhoben wird. Wer noch jünger als 25 Jahre oder Studierende/r ist und das nachweisen kann, wird von der Aufnahmegebühr befreit, sonst zahlt man 40 Euro.
Jahresbeitrag
Der Beitrag im RDG schließt die Mitgliedschaften im DHV, im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen mit ein. Jährlich sind – fällig jeweils zum 1. Oktober des Vorjahres – 120 € zu zahlen. Bei einem Beitritt zum RDG im Laufe des Jahres wird pro angefangenem Quartal abgerechnet, d.h. bis zum 31. März ist der volle Beitrag zahlbar, vom 1. April bis 30. Juni drei Quartale (90 €), und vom 1. Juli bis 30. September der halbe Jahresbeitrag. Bitte beachten: Wer nach dem 1. Oktober eintritt, zahlt das letzte Quartal und den Beitrag des Folgejahres, also zusammen 150 Euro.
Eine Sonderform des Beitrags gilt für Piloten und Pilotinnen, die bereits über einen anderen Verein oder als Einzelperson Mitglied im DHV sind. Für sie wird ein Jahresbeitrag von 70 Euro erhoben. Auf Wunsch kann die Beitragszahlung ab der nächsten Fälligkeit auf die kombinierte Zahlung RDG/DHV umgestellt werden.
SEPA-Mandat
Wer jetzt Mitglied im RDG wird, erteilt dem Verein ein so genanntes SEPA-Mandat. Es berechtigt den Verein, die fälligen Beiträge mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen, die vor der Umstellung auf SEPA erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Ohne gültiges SEPA-Mandat ist die Aufnahme in den RDG nicht möglich.
Bei allen Fragen zum Beitrag gibt unser Mitgliederservice rasch und kompetent Auskunft.
Aktueller Stand: 30. April 2015