Die Wasserkuppe ist Sonderplandeplatz. Halter der Zulassung ist die Gesellschaft zur Förderung des Segelfluges auf der Wasserkuppe (GFS e.V.).
Der Rhöner Drachen- und Gleitschirmfliegerverein (RDG Poppenhausen e.V.), der 1. Drachenflugclub Wasserkuppe (DFC e.V.) und die Rhöner Drachen- und Gleitschirmflugschulen Wasserkuppe Papillon GmbH sind Mitglieder der GFS und regeln den gemeinsamen Flugbetrieb in enger Abstimmung mit den Segel- und Modellfliegern in der Flugbetriebsordnung.
FBO WAKU
§1 Fliegen auf der Wasserkuppe ist nur bei Anwesenheit eines Flug- oder Startstellenleiters zulässig. Mitzuführen sind der Luftfahrerschein, PMR-Funk Kanal 6.37 (446.06875 MHZ, CTCSS 241,8 HZ), Rettungsschnur und der Nachweis einer gültiger Haftpflichtversicherung für Luftsportgeräteführer. Das Mitführen einer FLARM®-Bake ist bei allen Flügen erforderlich.
§2 Fliegen ist nur nach Einweisung in die jeweiligen Startplätze durch den Flugleiter zulässig.
§3 Fliegen ist nur nach sorgfältiger Abwägung der Wetterlage vor Ort, mit zugelassenem Schirm und Protektorgurtzeug zulässig. Alle Piloten müssen ihren Erfahrungsstand bei der Flugentscheidung berücksichtigen.
§4 Die Fluggelände in der Rhön sind keine Testfluggelände. Kunstflug ist nicht erlaubt. Schüler und Wenigflieger können die Angebote der Flugschule nutzen. Zum Höhenabbau bei Startüberhöhung über 500 Meter GND soll über den Schwarzenhauk geflogen werden. Außer in Notfällen ist Abspiralen zu vermeiden; stattdessen nur Ohrenanlegen als Abstiegshilfe einsetzen.
§5 Der Mischflugbetrieb auf der Wasserkuppe erfordert unbedingtes Einhalten der Sichtflugminima (VFR) und der Luftraumregelungen, sowie das Einhalten der Geländegrenzen zu den Modellflugstartstellen (siehe Infos zu den einzelnen Fluggebieten).
§6 Auf der Wasserkuppe ist ständig auch mit Windenbetrieb der Segelflieger zu rechnen. Auch hier ist den Anweisungen des Startleiters unbedingt Folge zu leisten. Die Windenschleppstrecke ist großräumig freizuhalten. Bei Flugbetrieb am Westhang während Segelflug-Windenschlepp ist der Startplatz Westhang die östliche Flugraumgrenze (siehe Skizze).
§7 Die Startplätze sind zu Fuß oder ausschließlich mit den Vereins- oder Flugschulbussen zu erreichen.
§8 Fliegen im Biosphärenreservat heißt, besondere Landschaftserlebnisse genießen zu können. Wir erwarten von allen Piloten rücksichtsvolles Verhalten zum Nutzen der Natur. Auf Fliegen in nicht zugelassenen oder nicht ausgewiesenen Geländen und in der Dämmerung wird verzichtet. Überflüge des Naturschutzgebietes „Lange Rhön“ sind nur mit Basishöhen von mehr als 2000 Meter und sicherer Überflugchance möglich. Nach Landungen im hohen Gras sind die Schirme unverzüglich aus den Landewiesen herauszutragen.
§9 Unfälle sind meldepflichtig und unverzüglich den Flug- und Startstellenleitern mitzuteilen.
§10 Gastpiloten entrichten die Tagesgebühr bei den jeweiligen Flug- oder Startstellenleitern.
Der Flugbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr, die Geländehalter übernehmen keine Haftung für Unfälle.
Stand: 06/2024